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Die Grundprinzipien der Zusatzversicherung

Im Grunde entsprechen die Prinzipien einer privaten Zusatzversicherung denen der privaten Krankenvollversicherung, allerdings mit dem Unterschied, dass auch Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse, die keine private Krankenvollversicherung abschließen können oder möchten, von den erweiterten Leistungen profitieren können. Insbesondere für gesetzlich Versicherte erfüllen private Zusatzversicherungen die Funktion, den Versicherungsschutz um Leistungen zu erweitern, die von der GKV nicht oder nur anteilig übernommen werden. Jeder Versicherungsnehmer, der eine private Zusatzversicherung abschließt, erhält einen eigenen Versicherungsvertrag, für den eine eigenständige Versicherungsprämie fällig wird. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem gewünschten Leistungsumfang, dem Alter und Geschlecht des Versicherungsnehmers sowie seinem Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss. Dabei folgt die Ermittlung der Beitragshöhe nach den Grundlagen der Versicherungsmathematik und wird risikogerecht kalkuliert. Bringt der Versicherte ungünstige Voraussetzungen, wie beispielsweise bestimmte Vorerkrankungen mit, kann die private Krankenversicherung den Antrag für die private Zusatzversicherung ablehnen, den Leistungsumfang reduzieren oder das erhöhte Kostenrisiko durch höhere Beiträge und Risikozuschläge ausgleichen. Prinzipiell gliedern sich private Krankenzusatzversicherungen in vier Bereiche, nämlich in ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen sowie in Zusatzleistungen wie Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld. Zusatzversicherungen für ambulante Leistungen beziehen sich beispielsweise auf Zuzahlungen bei Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln oder auf alternative Heil- und Behandlungsmethoden, durch Zusatzversicherungen für stationäre Leistungen kann die freie Wahl der Klinik oder des Krankenhauses oder die Behandlung ausschließlich durch leitendes Personal abgesichert werden. Private Zusatzversicherungen für zahnmedizinische Behandlungen können im Bezug auf die Kosten für Zahnbehandlungen, kieferorthopädische Behandlungen oder Zahnersatz abgeschlossen werden. Die Abrechnung erfolgt analog zur privaten Krankenvollversicherung nach dem Kostenerstattungsprinzip, die Krankenversicherung erstattet dem Versicherten also rückwirkend die tatsächlich entstandenen Kosten. In der Praxis bedeutet das, dass der Versicherte beispielsweise nach Abschluss einer zahnärztlichen Behandlung die Kosten von der privaten Krankenzusatzversicherung erstattet bekommt, die von seiner GKV nicht übernommen werden. Die Höhe der erstattungsfähigen Kosten richtet sich dabei nach dem gewählten Versicherungstarif. 

 

 

 

 
 

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